Hygienekonzept für Präsenzschulungen

Die Fraunhofer EMFT führt am Standort Weßling Schulungen durch, in denen den Teilnehmenden in Theorie und Praxis Kenntnisse zum Handlöten vermittelt werden. Die Kunden kommen überwiegend aus den Branchen Industrieanlagen, Automobil Zulieferer und Luft- und Raumfahrt.

Für die abschließende Zertifizierung muss durch die Überwachung der praktischen Arbeit sichergestellt werden, dass Teilnehmende, für die das Zertifikat ausgestellt wird, auch die praktische Prüfungsarbeit durchgeführt haben.

Die Gesundheit und Unversehrtheit der Teilnehmenden, Trainer und der weiteren Betreuungskräfte hat für uns oberste Priorität. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bzgl. der Covid-19 Pandemie und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln sind handlungsleitend. Da es sich bei einer Pandemie um ein dynamisches Geschehen handelt, können ggf. weitere Anpassungen erforderlich sein.

Für diesen Zweck haben wir folgende Maßnahmen festgelegt:

Gesundheitsstatus der Teilnehmenden:

Teilnehmende müssen im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6, 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) geimpft oder genesen sein. Teilnehmende, die weder geimpft noch genesen sind, beachten bitte, dass der auf Sie ausgestellte Testnachweis, bis zum Ende des jeweiligen Schulungstages gültig sein muss. In der Regel ist es erforderlich zu Beginn eines jeden Schulungstages den negativen Test eines anerkannten Testzentrums vorzu-legen. Auf Anfrage erhalten Sie von uns eine Liste mit Testzentren, die sich in der Nähe des Schulungsortes befinden.

Zusätzlich müssen Teilnehmende einen Fragebogen, der den derzeitigen Gesundheitsstatus abfragt, vor Antritt der Schulung ausfüllen und am ersten Unterrichtstag am Empfang abgeben. Wird eine der Fragen mit „Ja“ beantwortet, ist der Zugang zum Gebäude nicht gestattet und die Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Die Daten werden vertraulich behandelt, nur auf Anfrage an das Gesundheitsamt wei-tergeben, vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Die Teilnehmer werden mündlich über die getroffenen Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der Hygienevorschriften informiert.

Bekommt ein Teilnehmer während der Schulung Symptome einer Atemwegserkrankung (Fieber, Husten, Atemnot), muss er die Schulung sofort abbrechen und das Gebäude unverzüglich verlassen.

Gesundheitsstatus der Trainer:

Die Trainer und das Schulungspersonal führen montags, mittwochs und freitags zusätzlich zum derzeit gültigen 2G-Status einen Covid-19 Schnelltest durch. Die Schulung kann nur bei einem negativen Ergebnis abgehalten werden.

Zugang zum Gebäude:

Der Zugang zum Gebäude und die Nutzung der Flure und Zugänge ist so gestaltet, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen anwesenden Personen eingehalten wird. Dazu werden die Teilnehmer einzeln empfangen und einzeln in die Schulungsräume geleitet.

Ablage von Kleidung:

Die Ablage der Kleidung ist so gestaltet, dass die Kleidungsstücke untereinander keinen Kontakt haben.

Anzahl der Teilnehmenden und Schulungsräume:

Die räumlichen Gegebenheiten in den Veranstaltungsräume erlauben folgende Teilnehmerzahlen unter Wahrung der Abstandsregeln:

Für Praxisschulungen werden maximal 8 bzw. 12 Personen auf zwei unterschiedliche Praxisräume aufgeteilt. Für Theorieschulungen sind maximal 15 Teilnehmende erlaubt. Sie finden in einem Seminarraum statt.

Der Mindestabstand von 1,5 m wird gewährleistet, bzw. die Teilnehmenden sind am Platz durch mobile Trennwände geschützt.  Es sind farbliche Markierungen am Boden angebracht.

Der Trainierende hat zum Schutz eine Plexiglasscheibe vor seinem Körper. Die Tonübertragung erfolgt zusätzlich über eine Lautsprecheranlage.

Finden Kurse parallel statt, so werden die Pausen nacheinander abgehalten. Um Kontakte zwischen den einzelnen Seminargruppen zu vermeiden, finden die Pausen im Veranstaltungsraum und in der Cafeteria statt. 

Sonstige Räume und Gerätedemonstrationen:

Ist es erforderlich, einen Teil der Schulungen oder Demonstrationen von Geräten außerhalb des oben genannten Seminarraums und der Praxisräume abzuhalten, so werden die Teilnehmenden von einem Mitarbeitenden unter Einhaltung der Regeln zu Abstand und Tragen eines Mund-Nase Schutzes bis zu dem betreffenden Schulungsraum begleitet und wieder abgeholt. Während der Schulung/Demonstration ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Die erforderlichen Mindest-Abstände von 1.5 m der Teilnehmenden und Mitarbeitenden während der Demonstrationen sind durch Markierungen auf dem Fußboden gekennzeichnet. 

Die Schulungen/Demonstrationen finden in folgenden Räumen statt. Die maximal erlaubte Personenzahl ist für jeden Raum einzeln angegeben.

  • Raum 01, REM Labor: 2 Personen incl. Trainierender
  • Raum 05, Röntgenraum: 3 Personen incl. Trainierender
  • Raum 20, Lötmaschinen Labor: 7 Personen incl. Trainierender
  • Raum 20, Crimp-Labor Labor: 7 Personen incl. Trainierender
  • Raum 20, Reparatur-Labor: 3 Personen incl. Trainierender
  • Raum 111, Analytik: 4 Personen incl. Trainierender
  • Raum 121, Assembly: 4 Personen incl. Trainierender

Der Aufenthalt der Lehrgangsteilnehmenden in allen anderen Räumen im Untergeschoß und im 1. Stock ist untersagt. 

Lüftung:

Der Veranstaltungsraum und der große Praxisraum verfügen über eine raumlufttechnische Anlage, die ausschließlich Frischluft zuführt. Zusätzlich wird einmal pro Stunde eine Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über 3 min vorgenommen. Im kleinen Praxisraum wird alle 20 min eine Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über 3 min vorgenommen.

Mund-Nase-Bedeckung:

Eine Mund-Nase-Bedeckung (FFP2-Maske) ist zwingend anzulegen, in den Gängen, Toiletten, auf dem Weg zum Sitzplatz sowie wenn der Abstand von mindestens 1,5 m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann. Am Sitzplatz darf die Mund- Nasen-Bedeckung abgenommen werden, ggf. wird über das Ablegen der Mund- Nasen-Bedeckung am Platz nach aktueller Infektionssituation kurzfristig während der Schulung entschieden. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss spätestens dann gewechselt werden, wenn sie durchfeuchtet ist.

Hygiene im Sanitärbereich:

An den Waschplätzen steht Flüssigseife aus Seifenspendern und Einmalhandtuchpapier bereit. Die Toiletten werden täglich gereinigt. Um Staus in den Toiletten zu vermeiden, werden die Teilnehmer angehalten die Räumlichkeiten nur einzeln zu betreten. 

Händereinigung:
Die Teilnehmer werden zur regelmäßigen Desinfektion der Hände angehalten, besonders beim Eintritt in das Gebäude. Hierfür wird Desinfektionsmittel bereitgestellt. 

Aufenthaltsbereich Cafeteria:

Tische sind in der Cafeteria im Abstand von 1,5 Metern aufgestellt. Bodenmarkierungen sind angebracht. Es besteht die Möglichkeit zur Handhygiene. Kaffee/Tee/Kaltgetränke werden in Mehrwegtassen vom Teilnehmenden selbst abgefüllt. Nach der Kaffeepause wird Geschirr unter Beachtung der Hygienevorschriften grundsätzlich gereinigt. Die Flächen werden wisch-desinfiziert. 

Es wird auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern geachtet. Durch versetzte Pausen parallel stattfindender Kurse werden Staus vermieden.

Reinigung der Räumlichkeiten:

Häufig genutzte Flächen, Türklinken und Gegenstände werden mindestens einmal am Tag wisch-desinfiziert. 

Reinigung notwendiger Werkzeuge:

Die für die Schulung notwendigen Werkzeuge sind personengebunden. Eine Reinigung der Werkzeuge durch Wischdesinfektion erfolgt durch die Trainierenden. Werkzeuge die von mehreren Lehrgangsteilnehmern benutzt werden müssen werden vor der Übergabe durch Wischdesinfektion gereinigt. Die Fraunhofer EMFT stellt die Mittel zur Wischdesinfektion zur Verfügung.